Arbeitsrecht

Recht der Mitarbeitervertretung

Das Recht der MAV ist in den Mitarbeitervertretungsregelungen der Kirchen geregelt, der MAVO für den Bereich der katholischen und dem MVG – EKG für den Bereich der evangelischen Kirche. In Anlehnung an das Betriebsverfassungsrecht und das Personalvertretungsrecht haben die Kirchen hier eigene kollektivrechtliche Regeln geschaffen. Die Vertretung und Beratung von Mitarbeitervertretungen bei Streitigkeiten vor den kirchlichen Schlichtungsstellen gehören daher ebenfalls zu unserem Aufgabengebiet.

Wir beraten und vertreten Mitarbeitervertretungen in allen Fragen der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten, dem Abschluss von Dienstvereinbarungen und Verfahren vor der Schlichtungsstelle.