Ehe- & Familienrecht

Die Ehe als einzig normale und auf Lebenszeit angelegte allgemein akzeptierte Form war bei uns lange Zeit so gut wie unbestritten. Die Realität zeigt uns jedoch, dass mittlerweile jede 3. Ehe geschieden wird.

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht, dass eine Scheidung eine vorübergehende, geringfügige Umstellung im Leben eines Kindes sei, zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass „sogenannte Scheidungskinder“ oft über Jahrzehnte unter dieser Situation leiden und auch ein gestörtes Verhältnis zu ihren Eltern haben.

Durch Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen können nicht nur Spannungen im Verhältnis zu den Kindern vermieden, sondern auch die meisten sonstigen Probleme der Ehepartner in einer Ehekrise geregelt werden. Dadurch werden die Verfahren beschleunigt und nicht nur Geld gespart, sondern auch insbesondere die psychischen Belastungen so gering wie möglich gehalten.

Schwerpunkte der Trennungs- und Scheidungsvereinbarung bilden die Vermögensauseinandersetzung, die Auseinandersetzung von Ehewohnung und Hausrat, die Regelung des Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalts, die Regelung des Kinderunterhalts sowie das Sorge- und Umgangsrecht.

Leistungsspektrum

  • Vertretung bei Ehescheidungen und Folgesachen
  • Überprüfung und Berechnung von Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Ausarbeitung konkreter Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Beratung in Vermögensangelegenheiten
  • Individuelle Gestaltung und Überprüfung von Partnerschaftsverträgen
  • Berechnung Elternunterhalt im Zusammenhang mit Pflegekosten und Heimkosten