Erbrecht

In den nächsten 10 Jahren werden rund 10 Billionen Euro an Vermögenswerten in die Hände der nächsten Generation fliessen. Doch von den Erbschaften profitieren nicht nur die Erben, sondern auch der Fiskus.

Wer Wert darauf legt, dass sein Vermögen nach dem Tod in die richtigen Hände kommt und der Fiskus möglichst wenig kassiert, hat verschiedene Alternativen wie die Errichtung eines eigenhändigen oder öffentlichen Testamentes oder eines Erbvertrages.

Nur mittels Testament können – abweichend von der gesetzlichen Erbfolge – Regelungen getroffen werden, wer später einmal aus dem vorhandenen Vermögen mehr als nur seinen Pflichtteil bekommen soll bzw. wie der Nachlass aufzuteilen und/oder zu verwalten ist.

Der Erblasser kann auch festlegen, ob der Nachlass zunächst nur an den Ehepartner und erst später an die Kinder geht oder ob auch Dritte bedacht werden sollen.

Es mag oft viele Gründe geben, die Kinder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu beschenken. Doch Schenken kann auch für den Schenkenden zum Albtraum werden.

Leistungsspektrum

  • Individuelle Gestaltung und Überprüfung von Testamenten
  • Beratung, wie das Finanzamt enterbt werden kann
  • Ausarbeitung von Erbauseinandersetzungsverträgen
  • Vertretung bei Streitigkeiten unter Miterben
  • Haftungsbeschränkungen bei Überschuldung des Nachlasses
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen