Urheberrecht

Der Schutz des geistigen Eigentums nimmt durch den Fortschritt der Technik einen immer größeren Raum ein. Probleme bei der Beschaffung von Nutzungsrechten als auch bei der Abwehr unberechtigter Übernahmen urheberrechtlich geschützter Werke, seiner Bearbeitungen, die einzelnen Verwertungsrechte und der Schutz der Urheberrechtswerke stehen hierbei im Vordergrund.

Erfahrungsgemäss beschäftigen sich Urheber nur ungern mit der Juristerei. Die Praxis zeigt jedoch schnell, dass das Urheberrecht etwas mit Verträgen und daher mit juristischen Dingen zu tun hat.

Wer sich erfolgreich im „Business“ des Urheberrechts behaupten will, muss in der Lage sein, Verträge richtig auszuhandeln. Hierzu muss man sich die vertragsrechtlichen und urheberrechtlichen Kenntnisse aneignen.

Wer sein geistiges Schaffen anderen nicht umsonst überlassen will, muss sich zwangsläufig auch mit den Statuten der Verwertungsgesellschaften, insbesondere denen der GEMA, GVL, VG Wort und VG Bild und Kunst auseinandersetzen.

Leistungsspektrum

  • Ausarbeitung und Gestaltung konkreter Verträge wie Künstlervertrag, Bandübernahmevertrag, Konzertvertrag, Produzentenvertrag, Vertrag einer Musikband und Musikverlagsvertrag
  • Beratung bei Abmahnungen, insbesondere bei Internet-Tauschbörsen
  • Vertretung bei Urheberrechtsstreitigkeiten
  • Unterstützung und Beratung bei erstrebten Mitgliedschaften bei der Künstlersozialkasse, GEMA, GVL, VG Wort
  • Beratung und Vertretung von Künstlern und Veranstaltern bei Fragen und Problemen mit der GEMA bzw. GVL