Betreuungsrecht

Viele Menschen machen sich keine Gedanken darüber, was alles zu regeln ist, wenn sie beispielsweise aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Wer entscheidet z.B. darüber, ob ein Pflegeheimplatz notwendig ist oder die Pflege soweit als möglich noch zuhause gewährleistet werden kann.

Rechnungen von Handwerkern und Ärzten als auch Versicherungsbeiträge sind zu begleichen. Abrechnungen mit der Pflege- und Krankenkasse sind durchzuführen. Wer darf und in welchem Umfang über Konten des Betroffenen verfügen.

Immer mehr Menschen lehnen die Intensivmedizin (sogenannte Apparatemedizin) ab und wollen „verlöschendes Leben“ nicht um jeden Preis verlängern.

Durch eine General- und/oder Vorsorgevollmacht zusammen mit einer Betreuungs- und/oder Patientenverfügung kann genau festgelegt werden, wer und in welchen Angelegenheiten für den Betroffenen handeln soll.

Leistungsspektrum

  • Individuelle Ausarbeitung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • Ausführliche Beratung alle Betreuungsangelegenheiten betreffend
  • Vertretung gegenüber Behörden, Banken und sonstigen Institutionen
  • überwachung der gesetzlichen Vorschriften bei bestehenden Betreuungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Tätigkeit des Betreuungsgerichtes
  • Wie kann eine Betreuung vermieden werden?