Netzwerk

Das Arbeitsrecht ist ein sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet, in der alltäglichen Praxis häufig geprägt durch die strukturell widerstreitenden Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern. Deshalb haben wir uns entschieden, einem Anwaltsnetzwerk beizutreten.

Die in dem überörtlichen „Anwaltsnetzwerk Arbeitsrecht“ zusammengeschlossenen Anwaltskanzleien zeichnen sich dadurch aus, dass sie in diesem Spannungsfeld über eine langjährige Spezialisierung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht verfügen.
Der Schwerpunkt liegt in allen angeschlossenen Kanzleien auf der konsequenten Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Betriebs- und Personalräten. Wir verfügen über gute Kontakte zu den örtlichen Gewerkschaften und arbeiten mit diesen insbesondere in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts zusammen.

Durch den Zusammenschluss in dem „Anwaltsnetzwerk Arbeitsrecht“ wollen wir die an den einzelnen Standorten gemachten Erfahrungen bündeln, die fachliche Qualität unserer Arbeit durch ständigen Austausch verbessern und unseren Mandanten bei Bedarf kompetente Ansprechpartner in anderen Regionen vermitteln.