Vorträge

Patientenverfügung

ärztliche Behandlungen, auch solche vor dem möglichen Ende des Lebens bedürfen der Einwilligung des Patienten. Eine solche Einwilligung kann aber nicht mehr eingeholt werden, wenn der Betroffene seine Einwilligungsfähigkeit verloren hat, wie z.B. durch Krankheiten (Schlaganfall, Bewusstlosigkeit oder Hinfälligkeit im Alter (Demenz). Solche Schicksalsschläge können Menschen völlig handlungsunfähig machen. Von einem Tag zum anderen ist es dann nicht mehr möglich, eigene Entscheidungen zu einer ärztlichen Maßnahme zu treffen. Damit andere im Sinne eines Kranken oder Sterbenden handeln können, ist es sinnvoll, beizeiten eine Patientenverfügung aufzusetzen. Wer im Ernstfall lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung ausschließen möchte, sollte dies darin vorsorglich schriftlich dokumentieren.

Wie kann in solchen Fällen die Patientenautonomie am besten abgesichert und ihre Verwirklichung gewährleistet werden? Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich keine eigene Entscheidung mehr treffen kann? Will ich im Ernstfall lebensverlängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung?

  • Was ist eine Patientenverfügung?
  • Wann und für wen ist es wichtig eine Patientenverfügung zu errichten?
  • Wie verbindlich sind Patientenverfügungen?
  • Muss sich der Arzt an die Patientenverfügung halten?
  • Sind Pflegeheime, Krankenhäuser, ärzte an die Festlegungen in der Patientenverfügung gebunden?
  • Wann muss das Betreuungsgericht tätig werden?
  • Was muss ich bei Erstellung einer Patientenverfügung beachten?
  • Wo erhalte ich mehr Informationen zum Thema Patientenverfügung?
  • Muss die Patientenverfügung notariell erstellt und jährlich erneuert werden?
  • Wo bewahre ich die Patientenverfügung auf?
  • Muss ich bei Erstellung der Patientenverfügung einen Arzt hinzuziehen?
  • Was ist aktive, passive, indirekte Sterbehilfe?