Vorträge

Betreuungsrecht

Von Betreuung betroffen sind Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können und für diesen Fall keine Vorsorge, z.B. durch eine Vorsorgevollmacht getroffen haben. Viele der unter Betreuung stehenden Personen sind alte Menschen. Der Anteil älterer Personen an der Gesamtbevölkerung wird sich in den kommenden Jahren wesentlich erhöhen. So ist heute bereits jeder 4. Bundesbürger älter als 40 Jahre. Für viele kann dies bedeuten, dass sie im letzten Abschnitt ihres Lebens auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

  • Wann muss eine Betreuung eingerichtet werden?
  • Kann ich eine Betreuung umgehen?
  • Wer wird Betreuer?
  • Welchen Umfang hat die Betreuung?
  • Wie lange dauert die Betreuung?
  • Wie werden Wohl und Wünsche des Betreuten berücksichtigt?
  • Kann der Betreuer freiheitsentziehende Maßnahmen anordnen?
  • Welche Aufgaben hat der Betreuer?
  • Welche Aufwendungen und Vergütung erhält der Betreuer?
  • Welche Aufgaben hat das Betreuungsgericht, die Betreuungsbehörde?