Vorträge

Pflegeheimkosten und Elternunterhalt

Wenn Eltern pflegebedürftig werden, reichen die Eigenmittel für die hohen Pflegekosten aus Rente und Pflegeversicherung oft nicht aus. Meist übernimmt das Sozialamt vorläufig die Kosten und greift auf die Kinder zurück. Die Kinder selbst befinden sich oft in einer sog. „Sandwich-Situation“, weil sie gleichzeitig ihren eigenen Kindern zum Unterhalt verpflichtet sind, was (wenn diese z.B. studieren) sehr lange dauern kann. Daneben soll man noch – so zumindest die Empfehlung der Bundesregierung – für die eigene Altersvorsorge (z.B. Riesterrente) vorsorgen. Die Kinder sind hierbei meistens finanziell überfordert.

  • Welches Einkommen bzw. Vermögen muss für die Pflegekosten aufgewendet werden?
  • Wird das eigene Familienheim geschützt?
  • Wann kann die Sozialhilfebehörde Unterhalt fordern?
  • Von wem kann die Sozialbehörde Unterhalt fordern?
  • Wie wird der Unterhalt generell berechnet
  • Kann der Unterhaltspflichtige, z.B. das eigene Kind mit seinem Einkommen oder Vermögen herangezogen werden?
  • Haften mehrere Geschwister für die Kosten der Eltern im gleichen Verhältnis?
  • Können Schulden berücksichtigt werden?
  • Was leistet die Pflegeversicherung?
  • Was ist bei Übertragung des Hausanwesens mit Vereinbarung eines Wohnrechts, Nießbrauchs, Wart und Pflege zu beachten?