Rechtsanwalt Werner Nied, WürzburgPflegeheimkosten und Elternunterhalt
20. Mai. 2020, 15.00 - 16.30 Uhr
Würzburg, Gaststätte "Zur Zellerau" (Wredestr. 28)
Veranstalter: IG Metall Senioren
Eintritt: frei
Inhalte
- welches Einkommen bzw. Vermögen muss für die Pflegeheimkosten aufgewendet werden
- wird das eigene Familienheim geschützt oder muss dieses veräußert werden
- welches Einkommen verbleibt dem zuhause lebenden Ehegatten des Pflegebedürftigen
- wann haften die Kinder für die fehlenden Pflegeheimkosten der Eltern
- wann kann der Sozialhilfeträger Unterhalt (sog. Elternunterhalt) von den Kindern fordern
- wie wird der Elternunterhalt berechnet
- wie haften mehrere Kinder für die Pflegeheimkosten der Eltern untereinander
- hafte ich als Schwiegerkind für die fehlenden Heimkosten der Schwiegereltern
- kann man durch rechtzeitige Übertragung des Hausanwesens, z.B. an eines der Kinder, das Haus vor dem „Staat“ retten
- was ist bei Übertragung des Familienheimes mit Vereinbarung eines Wohnrechts, Nießbrauchs, Wart und Pflege zu beachten
Übersicht