Jagdrecht
Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erteilung einer entgeltlichen Jagderlaubnis
- Eine Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erteilung entgeltlicher Jagderlaubnisscheine bei der zuständigen Jagdbehörde führte nach Thüringischem Jagd-recht nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts. Das dafür bestehende Schrift-formerfordernis ist jedoch nur gewahrt, wenn die Urkunde die Entgeltlichkeit der Erteilung einschließlich aller Nebenabreden wiedergibt.
- Rückforderungsansprüche sind nach § 818, 814 BGB ausgeschlossen, wenn davon auszugehen ist, dass beide Parteien das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. 2 JagdG Thür (§ 11 Abs. 4 BJagdG) kannten.
OLG Jena, Urteil v. 07.08.2002 – 2 U 1353/01 = NJW-RR 2003, 267