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Download aus dem Internet – was ist erlaubt, was verboten?

Das Internet verändert die Gesellschaft. Es bietet unzählige Möglichkeiten zum Download von Dateien, aber auch Gefahren, weil nicht alles aus dem Internet legal und umsonst downgeloadet werden kann. Welche Filme, Musiktitel oder Fotos legal downgeloadet oder welche ins Internet gestellt, d.h. upgeloadet, werden dürfen, ist nicht einfach zu beantworten. Generell gilt, dass fremde Filme, Musiktitel oder Fotos nicht ins Internet gestellt werden dürfen, auch nicht, wenn diese selbst zuvor legal oder über sogenannte Tauschprogramme (dann illegal) downgeloadet worden sind. Tauschprogramme funktionieren der Gestalt, dass mittels einer bestimmten auf dem PC installierten Software, die auf dem eigenen Computer sich befindenden Lieder oder Filme anderen Nutzern im Internet, die die gleiche Software haben, zum Uploaden angeboten werden. Diese anderen Nutzern stellen wiederum diese Dateien weiteren Nutzern im Internet zur Verfügung. Häufig wird über die Internetplattform „eBay“ oder „Amazon“ ein bestimmter Gegenstand, z.B. ein Handy, privat zum Verkauf angeboten und ein Foto dieses Handytyps, das ein anderer ins Netz gestellt hat, einfach übernommen. Dieses „fremde“ Foto kann nicht einfach für den privaten Verkauf übernommen werden. Fremde Fotos dürfen auch nicht einfach auf der eigenen homepage gestellt werden.

Das Downloaden fremder Fotos, Lieder, oder Filme für reine private Zwecke ist nicht verboten, wenn das Downloaden zum privaten Gebrauch erfolgt und keinerlei Erwerbszwecken dient und die ins Internet gestellte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden ist. Wenn die Vorlage, die man selbst aus dem Internet downloaden möchte, offensichtlich rechtswidrig ins Internet gestellt worden ist, darf man diese nicht – auch nicht für private Zwecke – downloaden. Da das Uploaden mittels Tauschbörse ins Internet gestellter Dateien absolut verboten ist, – es liegt eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage vor – ist das Downloaden dieser Datei auch nicht erlaubt.

Oft ist es nicht eindeutig, wann was erlaubt oder offensichtlich rechtswidrig ins Internet gestellt worden ist, sodass es sich empfiehlt, auf „Nummer Sicher“ zu gehen und Filme,Fotos oder Musiktitel von legalen Anbietern gegen Entgelt aus dem Internet downzuloaden. Ein Musiktitel kostet ca. 90 Cent und diese Investition sollte schon möglich sein, anstatt sich der Gefahr des illegalen Downloads mit den damit zusammenhängenden teuren Abmahnkosten von Rechtsanwälten auseinandersetzen zu müssen.

Werner Nied