Urteile

Zeugnisverweigerungsrecht eines sozialpädagogischen Familienhelfers

Eine Verpflichtung von Amtsträgern zur Wahrung des „Sozialgeheimnisses“ kommt nicht in Betracht, wenn die Beteiligten, deren Verhältnisses oder Verhaltsweisen im Interesse einer sachgerechten Entscheidung geklärt werden sollen, sich selbst auf das Zeugnis eines Geheimnisträgers beziehen.

OLG Bamberg, Beschl. v. 11.08.1988 – 7 UF 50/87 = FamRZ 1989, 87