Urteile

Betriebsverfassungsgesetz

Umfang des Schulungsanspruchs; Zuständigkeit des Betriebsrats

  1. Bei einem aktuellen und absehbaren betrieblichen betriebsratsbezogenen Anlass ist die Teilnahme von mindestens einem Mitglied des Betriebsrats an einem Seminar „Keine Angst vor Computern“ gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
  2. Die Teilnahme eines Betriebsrats- und Gesamtbetriebsratsmitglieds an einem Seminar „Wirtschaftliche Information im Betrieb“ ist für seine Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss erforderlich.
  3. Für die Entsendung eines Gesamtbetriebsratsmitglieds zu einem Schulungsseminar ist der örtliche Betriebsrat zuständig.

ArbG Würzburg, Beschl. v. 04.02.1999 – 8 BV 19/98 W. AiB 1999, 352