Urteile

Arbeitsrecht

Gleichbehandlung studentischer Teilzeitkräfte

  1. Die Arbeitskraft einer nicht sozialversicherungspflichtigen Teilzeitkraft ist genau soviel Wert wie die einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitkraft.
  2. Bei der Gewährung eines zusätzlich freien Tages gemäß § 3 Ziff 2 MTV-Systemgastronomie spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder nicht. Die Gewährung eines Arbeitszeitausgleichs erfolgt nicht im Rahmen eines Gesamtversorgungssystems, bei dem auf die sozialversicherungsrechtliche Rechtslage abgestellt werden darf.
  3. Zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer macht es keinen Unterschied, ob diese sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei beschäftigt werden.

ArbG Würzburg, Urteil vom 02.02.1999 – 2 Ca 1363/97 = AiB 1999, 352