Urteile

Jagdrecht

Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erteilung einer entgeltlichen Jagderlaubnis

  1. Eine Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erteilung entgeltlicher Jagderlaubnisscheine bei der zuständigen Jagdbehörde führte nach Thüringischem Jagd-recht nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts. Das dafür bestehende Schrift-formerfordernis ist jedoch nur gewahrt, wenn die Urkunde die Entgeltlichkeit der Erteilung einschließlich aller Nebenabreden wiedergibt.
  2. Rückforderungsansprüche sind nach § 818, 814 BGB ausgeschlossen, wenn davon auszugehen ist, dass beide Parteien das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. 2 JagdG Thür (§ 11 Abs. 4 BJagdG) kannten.

OLG Jena, Urteil v. 07.08.2002 – 2 U 1353/01 = NJW-RR 2003, 267