Urteile

Personalvertretungsrecht

Mitbestimmung bei Einstellung / Begründungspflicht

  1. Trifft die Dienststelle bei einer Einstellung unter mehreren Bewerbern eine Aus­wahl­ent­schei­dung, so beginnt die Zustimmungsfrist des Personalrates zu der beabsichtigten Einstellung erst dann zu laufen, wenn die Auswahlent­scheidung begründet wird.
  2. Artikel 70 Abs. 2 Satz 3 BayPVG ist so auszulegen, dass im Regelfall die Gründe für die beabsichtigte Maßnahme anzugeben sind und der Dienststel­lenleiter nur in unabweisbaren Ausnahmefällen von einer Begründung abse­hen kann.

VG Ansbach, Beschl. v. 06.11.2001 – AN 8 P 01.01096 = Der Personalrat 2002, 221