Urteile

Erbrecht

Auslegung Erbeinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge im Erbvertrag auch für den Fall der Scheidung

Zur Frage, ob die Erbeinsetzung der gemeinsamen Abkömmlinge in einem zwischen Eheleuten geschlossenen Erbvertrag nach ihrem hypothetischen Willen auch für den Fall der Scheidung gelten sollte wurde vom OLG München im konkreten Fall verneint, weil keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der Erblasser und seine damalige Ehefrau, hätten sie die spätere Ehescheidung in Erwägung gezogen, auch für diesen Fall die Einsetzung der Kinder als Erben nach dem Erstversterbenden hätten aufrechterhalten wollen.

OLG München, Beschl. v. 08.02.2008 – 31 Wx 69/07 = FamRZ 2008, 1288