Kostenfragen

Rechtsanwaltshonorare werden grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Maßgebend ist dabei der Gegenstandswert. Weil dies aber nicht immer der Sache gerecht wird, behalten wir uns eine individuelle Honorarvereinbarung vor. Die Ausarbeitung von Verträgen erfolgt ausschließlich nach vereinbartem Stundenhonorar.

Für arbeitsgerichtliche Verfahren gilt: In der 1. Instanz trägt jede Seite ihre außergerichtlichen Kosten (also auch die Kosten des eigenen Anwalts) grundsätzlich selbst. Das gilt unabhängig davon, ob Sie den Rechtsstreit gewinnen, verlieren oder sich mit der Gegenseite einigen.

Genaue Kosten nennen wir Ihnen in der Besprechung. Die Kosten einer Erstberatung liegen bei max. 250 € zzgl. MwSt.. Sind Sie sog. Verbraucher (Arbeitnehmer, Kunde etc) liegen die Kosten bei max. 190 € zzgl. MwSt., sofern wir nicht ausdrücklich ein höheres Honorar vorher mit Ihnen vereinbaren.