Vorsorgevollmacht
Jeder von uns kann wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder altersbedingt in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten seines Lebens ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln zu können. Man ist dann auf die Hilfe anderer angewiesen. Oft sind betagte Menschen betroffen, jedoch können auch junge Menschen, wenn sie beispielsweise infolge eines Unfalls oder einer Krankheit ihre Angelegenheit nicht mehr selbst regeln können, auf fremde Hilfe angewiesen sein. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, in dem Personen seines Vertrauens wie z.B. der Ehegatte oder die Kinder vorsorglich bevollmächtigt werden damit diese dann im Bedarfsfall für einen handeln können.
- Was ist eine Vorsorgevollmacht?
- Was ist eine Generalvollmacht?
- Was ist eine Betreuungsverfügung?
- Wofür sollte ich Vorsorge treffen?
- Muss eine Vorsorgevollmacht eine bestimmte Form haben?
- Ab wann und wie lange gilt die Vollmacht?
- Wo bewahre ich die Vollmacht auf?
- Kann ich die Vollmacht registrieren lassen?
- Was ist, wenn ich keine Vollmacht erteilt habe; soll ich statt einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung errichten?
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