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Umfang des Schulungsanspruchs; Zuständigkeit des Betriebsrats

ArbG Würzburg, Beschl. v. 04.02.1999 – 8 BV 19/98 W. AiB 1999, 352

Betriebsverfassungsgesetz

Umfang des Schulungsanspruchs; Zuständigkeit des Betriebsrats

  • Bei einem aktuellen und absehbaren betrieblichen betriebsratsbezogenen Anlass ist die Teilnahme von mindestens einem Mitglied des Betriebsrats an einem Seminar „Keine Angst vor Computern“ gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
  • Die Teilnahme eines Betriebsrats- und Gesamtbetriebsratsmitglieds an einem Seminar „Wirtschaftliche Information im Betrieb“ ist für seine Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss erforderlich.
  • Für die Entsendung eines Gesamtbetriebsratsmitglieds zu einem Schulungsseminar ist der örtliche Betriebsrat zuständig.
  • ArbG Würzburg, Beschl. v. 04.02.1999 – 8 BV 19/98 W. AiB 1999, 352

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