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Wirksame Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments

OLG München, Beschl. v. 01.12.2011 – 31 Wx 249/10 = NJW-RR 2012, 338

Erbrecht

Wirksame Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments

Ein gemeinschaftliches Testament kann auch dann wirksam errichtet werden, wenn der andere Ehegatte erst nach längerer Zeit beitritt, sofern im Zeitpunkt des Beitritts der Wille des ersttestierenden Ehegatten zur gemeinschaftlichen Testierung weiterhin besteht.

OLG München, Beschl. v. 01.12.2011 – 31 Wx 249/10

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