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Pflegkosten und Haftung der Kinder

Der Pflegebedürftige muss zunächst sein gesamtes Einkommen für die Pflegekosten verwenden sowie sein Vermögen, wobei ihm ein Schonbetrag von 5.000 € (bei Ehegatten von 10.000 €) verbleibt. Reicht dies für die Pflegekosten nicht aus, muss der Sozialhilfeträger den fehlenden Differenzbetrag übernehmen. Der Sozialhilfeträger prüft dann, ob er wieder Regress, meist bei den Kindern, nehmen kann. Grundsätzlich kommen hier zwei Regressmöglichkeiten in Betracht:

  1. Hat der Pflegebedürftige innerhalb der letzten 10 Jahre Vermögen verschenkt (z.B. auch sein Haus an die eigenen Kinder übertragen), kann ggf. die Schenkung bzw. der Wert der Schenkung zurückgefordert werden.
  2. Kinder haften den Eltern zum Unterhalt. Beim Einkommen verbleibt jedem Kind ein Freibetrag von 1.800 € (ab 01.01.2015), der um die Hälfte der Differenz zum bereinigten Nettoeinkommen erhöht wird. Verdient das Kind z.B. netto 2.400 €, beträgt der Freibetrag 2.100 € (1.800 € + ½ [2.400 – 1.800]). Beim bereinigten Nettoeinkommen sind vorweg auch noch eigene Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüche abzuziehen. Das eigene Familienheim, welches zur Sicherung des Wohnbedarfs dient, muss nicht für die Pflegekosten der Eltern verkauft oder belastet werden.
    Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil am 30.08.2006 entschieden, dass der Unterhaltsverpflichtete im Rahmen des Elternunterhalts für seine Eltern berechtigt ist, neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zu 5 % seines Bruttoeinkommens als zusätzliche private Altersversorgung aufwenden kann. Im konkreten Fall hatte der Unterhaltsverpflichtete Barvermögen, Lebensversicherungen und Münzen im Gesamtwert von ca. 113.000 €, die aufgrund der vorgenannten 5 %-Regelung ebenfalls nicht für die Pflegekosten der Eltern herangezogen werden dürfen.

Werner Nied

40 Jahre Kanzlei Heese & Nied

Unsere Kanzlei feiert im Jahr 2026 ihr 40-jähriges Bestehen.

Als traditionsreiche Kanzlei begleiten wir Sie zuverlässig in rechtlichen Fragen und vertreten ihre Interessen engagiert und lösungsorientiert.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht. Diese Lebensbereiche betreffen oft persönliche, familiäre oder berufliche Situationen von großer Bedeutung. Wir legen daher besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, klare Kommunikation und individuelle Lösungen.

Insgesamt vier Jahrzehnte erfolgreicher anwaltlicher Tätigkeit bedeuten für uns nicht Stillstand, sondern die Verbindung aus Erfahrung und modernem Rechtsverständnis. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und besprechen gemeinsam mit Ihnen, wie Ihr rechtliches Problem gelöst werden kann.

Schauen Sie sich gerne auf unserer Website um und informieren Sie sich zu unseren Fachgebieten oder wann wir Vorträge halten. Wir empfehlen ebenso die Lektüre unseres Newsletters im Arbeitsrecht.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Rechtsanwälte

Im Januar 1986 gründeten Matthias Heese und Werner Nied im Würzburger Stadtteil Heidingsfeld unsere Kanzlei. Seit über 30 Jahren haben wir viel Erfahrung gesammelt, ständig unser Fachwissen vertieft und neue Fachgebiete erschlossen. Nur wer auf seinem Fachgebiet fit ist, kann auch die Interessen der Mandanten sachgerecht vertreten. Deshalb bilden auch wir uns immer wieder fort, aber wir bieten auch selber Fortbildungsveranstaltungen und Vorträge zu unseren Fachgebieten an.

Das Recht entwickelt sich beinahe täglich weiter. Hinzu kommt eine immer verzweigter werdende Rechtssprechung. Nicht zu vernachlässigen ist schließlich auch der Einfluss des europäischen Rechts und insbesondere der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.

Für den Laien erscheint das Recht mehr und mehr als ein undurchschaubarer Dschungel an Vorschriften und Regeln. Wir haben den Anspruch, Sie sicher durch diesen Bereich zu führen und erfolgreich zu vertreten.

Netzwerk

Das Arbeitsrecht ist ein sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet, in der alltäglichen Praxis häufig geprägt durch die strukturell widerstreitenden Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern. Deshalb haben wir uns entschieden, einem Anwaltsnetzwerk beizutreten.

Die in dem überörtlichen „Anwaltsnetzwerk Arbeitsrecht“ zusammengeschlossenen Anwaltskanzleien zeichnen sich dadurch aus, dass sie in diesem Spannungsfeld über eine langjährige Spezialisierung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht verfügen.
Der Schwerpunkt liegt in allen angeschlossenen Kanzleien auf der konsequenten Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Betriebs- und Personalräten. Wir verfügen über gute Kontakte zu den örtlichen Gewerkschaften und arbeiten mit diesen insbesondere in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts zusammen.

Durch den Zusammenschluss in dem „Anwaltsnetzwerk Arbeitsrecht“ wollen wir die an den einzelnen Standorten gemachten Erfahrungen bündeln, die fachliche Qualität unserer Arbeit durch ständigen Austausch verbessern und unseren Mandanten bei Bedarf kompetente Ansprechpartner in anderen Regionen vermitteln.

Vortragsübersicht

Rechtsanwalt Timo Winter, Würzburg

Übergabe von Immobilien zu Lebzeiten

12. Aug. 2026, 15.00 – 16.30 Uhr
Würzburg, Vereinsheim Rgzv Würzburg (Lehmgrubenweg 63, 97084 Würzburg)

Veranstalter: VdK OV Heidingsfeld-Heuchelhof-Rottenbauer

Eintritt: frei

Inhalte

  • Immobilie (teil-)verkaufen, verschenken oder vererben?
  • Sozialrechtliche Aspekte bei der Immobilienübertragung (Sozialhilferegress)
  • Unterschiede zwischen Erbe und Schenkung
  • Vorweggenommenes Erbe und Nießbrauchs-/Wohnrecht sowie Rentenschulden
  • Rund ums Vertragliche: Übertragungsvertrag und mögliche Rückforderungsrechte

Pflegeversicherung und Pflegeleistung

Eine Pflegeversicherung ist – wie eine Kranken- bzw. Rentenversicherung – eine Sozialversicherung, die im Falle der Pflegebedürftigkeit Maßnahmen der Pflegevorsorge leistet. Unterschieden wird die gesetzliche Pflegeversicherung von der privaten Pflegeversicherung. Hilfen werden im Einzelfall entweder durch Zahlung eines Pflegegeldes oder durch Sachleistungen durch Übernahme der Pflegekosten bei professioneller ambulanter oder stationärer Pflege gewährt.

  • Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor?
  • Welche Pfleggrade gibt es, mit welchen Voraussetzungen?
  • Was ist der MDK?
  • Welche Leistungen bestehen bei häuslicher Pflege?
  • Welche Leistungen bestehen bei vollstationärer Pflege?
  • Lohnt sich eine zusätzliche private Pflegeversicherung?
  • Wie hoch ist das Pflegegeld?
  • Ab wann habe ich Anspruch auf Pflegeleistungen?
  • Gibt es rückwirkend Leistungen von der Pflegekasse?