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Recht der Mitarbeitervertretung

Das Recht der MAV ist in den Mitarbeitervertretungsregelungen der Kirchen geregelt, der MAVO für den Bereich der katholischen und dem MVG – EKG für den Bereich der evangelischen Kirche. In Anlehnung an das Betriebsverfassungsrecht und das Personalvertretungsrecht haben die Kirchen hier eigene kollektivrechtliche Regeln geschaffen. Die Vertretung und Beratung von Mitarbeitervertretungen bei Streitigkeiten vor den kirchlichen Schlichtungsstellen gehören daher ebenfalls zu unserem Aufgabengebiet.

Wir beraten und vertreten Mitarbeitervertretungen in allen Fragen der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten, dem Abschluss von Dienstvereinbarungen und Verfahren vor der Schlichtungsstelle.

Personalvertretungsrecht

Ähnlich spannend wie das Betriebsverfassungsrecht, bietet auch das Personalvertretungsrecht eine Fülle von Aufgabenstellungen für Personalräte und Dienststellen. Auch hier haben wir in den vergangenen Jahren viel Praxis gesammelt, so dass auch das Personalvertretungsrecht einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet.

Wir beraten und vertreten Personalräte in allen personalvertretungsrechtlichen Fragen, insbesondere bei Fragen der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten, dem Abschluss von Dienstvereinbarungen und Verfahren vor der Einigungsstelle, Fragen der Wahl des Personalrates etc.

Betriebsverfassungsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht bildete von Anfang an ein Hauptarbeitsgebiet unserer Kanzlei. Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten werden im sogenannten Beschlussverfahren entschieden. Diese Verfahren gehören mit zu den spannendsten des Arbeitsrechts. Angefangen mit dem Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten bis hin zu Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen bietet das kollektive Arbeitsrecht eine Fülle an Möglichkeiten. Kreativität und Fantasie sind hier in besonderer Weise verlangt.

Leistungsspektrum

Wir beraten und vertreten hauptsächlich Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, insbesondere bei Fragen der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten, dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen, den Verfahren in der Einigungsstelle sowie in Fragen der Betriebsratswahl.

Arbeitsvertragsrecht

Jedem Arbeitsverhältnis liegt ein Arbeitsvertrag zugrunde, der nicht immer schriftlich ausformuliert sein muss. Schon bei Abschluss eines Arbeitsvertrages werden häufig die Weichen gestellt für die weitere Entwicklung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu seiner Kündigung. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht besteht bei einer Kündigung keineswegs ein Anspruch auf eine Abfindung.

Leistungsspektrum

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Arbeitsvertrags, angefangen mit dem Abschluss des Vertrages bis hin zur Beendigung, sei es durch Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Dazu gehört natürlich auch die Frage einer eventuellen Abfindung und deren Höhe, die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld, der Anspruch auf Urlaubsabgeltung usw.