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übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit

VG Ansbach, Beschl. v. 08.09.1999 – AN 8 P 97.02144 = Der Personalrat 2000, 84

Personalvertretungsrecht

übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit

  • Das Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei der Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit (Art. 75 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BayPVG) darf nicht dadurch umgangen werden, dass ein Beamter auf einen Arbeitsplatz versetzt wird, für den keine Planstelle besteht.
  • Wird für einen Beamten nachträglich eine Planstelle für eine Tätigkeit geschaffen, die ihm bereits zuvor übertragen wurde, ist der Personalrat bereits vor der tatsächlichen Übertragung zu beteiligen.
  • VG Ansbach, Beschl. v. 08.09.1999 – AN 8 P 97.02144 = Der Personalrat 2000, 84

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