Umfang des Schulungsanspruchs; Zuständigkeit des Betriebsrats
ArbG Würzburg, Beschl. v. 04.02.1999 – 8 BV 19/98 W. AiB 1999, 352
Betriebsverfassungsgesetz
Umfang des Schulungsanspruchs; Zuständigkeit des Betriebsrats
Bei einem aktuellen und absehbaren betrieblichen betriebsratsbezogenen Anlass ist die Teilnahme von mindestens einem Mitglied des Betriebsrats an einem Seminar „Keine Angst vor Computern“ gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Die Teilnahme eines Betriebsrats- und Gesamtbetriebsratsmitglieds an einem Seminar „Wirtschaftliche Information im Betrieb“ ist für seine Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss erforderlich.
Für die Entsendung eines Gesamtbetriebsratsmitglieds zu einem Schulungsseminar ist der örtliche Betriebsrat zuständig.
ArbG Würzburg, Beschl. v. 04.02.1999 – 8 BV 19/98 W. AiB 1999, 352