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Autor: Thilo Petry

Vorsorgevollmacht

Jeder von uns kann wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder altersbedingt in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten seines Lebens ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln zu können. Man ist dann auf die Hilfe anderer angewiesen. Oft sind betagte Menschen betroffen, jedoch können auch junge Menschen, wenn sie beispielsweise infolge eines Unfalls oder einer Krankheit ihre Angelegenheit nicht mehr selbst regeln können, auf fremde Hilfe angewiesen sein. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, in dem Personen seines Vertrauens wie z.B. der Ehegatte oder die Kinder vorsorglich bevollmächtigt werden damit diese dann im Bedarfsfall für einen handeln können.

  • Was ist eine Vorsorgevollmacht?
  • Was ist eine Generalvollmacht?
  • Was ist eine Betreuungsverfügung?
  • Wofür sollte ich Vorsorge treffen?
  • Muss eine Vorsorgevollmacht eine bestimmte Form haben?
  • Ab wann und wie lange gilt die Vollmacht?
  • Wo bewahre ich die Vollmacht auf?
  • Kann ich die Vollmacht registrieren lassen?
  • Was ist, wenn ich keine Vollmacht erteilt habe; soll ich statt einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung errichten?

Pflegeheimkosten und Elternunterhalt

Wenn Eltern pflegebedürftig werden, reichen die Eigenmittel für die hohen Pflegekosten aus Rente und Pflegeversicherung oft nicht aus. Meist übernimmt das Sozialamt vorläufig die Kosten und greift auf die Kinder zurück. Die Kinder selbst befinden sich oft in einer sog. „Sandwich-Situation“, weil sie gleichzeitig ihren eigenen Kindern zum Unterhalt verpflichtet sind, was (wenn diese z.B. studieren) sehr lange dauern kann. Daneben soll man noch – so zumindest die Empfehlung der Bundesregierung – für die eigene Altersvorsorge (z.B. Riesterrente) vorsorgen. Die Kinder sind hierbei meistens finanziell überfordert.

  • Welches Einkommen bzw. Vermögen muss für die Pflegekosten aufgewendet werden?
  • Wird das eigene Familienheim geschützt?
  • Wann kann die Sozialhilfebehörde Unterhalt fordern?
  • Von wem kann die Sozialbehörde Unterhalt fordern?
  • Wie wird der Unterhalt generell berechnet
  • Kann der Unterhaltspflichtige, z.B. das eigene Kind mit seinem Einkommen oder Vermögen herangezogen werden?
  • Haften mehrere Geschwister für die Kosten der Eltern im gleichen Verhältnis?
  • Können Schulden berücksichtigt werden?
  • Was leistet die Pflegeversicherung?
  • Was ist bei Übertragung des Hausanwesens mit Vereinbarung eines Wohnrechts, Nießbrauchs, Wart und Pflege zu beachten?

Erben und Vererben

„Behaupte niemals, einen Menschen zu kennen, so lange du keine Erbschaft mit ihm geteilt hast“, sagte schon der Theologe Johann Kasper Lavatr (1741-1801).

Rund 3 Milliarden Euro Steuern kassieren die Finanzämter jedes Jahr aus Erbschaften und Schenkungen. Ca. 80 % der Erbrechtsstreitigkeiten basieren darauf, weil kein oder kein „gutes“ Testament errichtet worden ist. Die gesetzliche Erbfolge passt meistens nicht auf den Einzelfall. Richtig vererben und Streitigkeiten vermeiden ist für viele ein Grund, schon zu Lebzeiten die Vermögensübertragung festzulegen. Hierbei gibt es vielfältige Möglichkeiten. Wer nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, sollte mit einem Testament seinen letzten Willen bzw. seine Wünsche regeln. Oft gibt es gute Gründe Teile seines Vermögens schon vor dem Tod zu übertragen. Wer sich auskennt, kann die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und seine Erben begünstigen.

  • Ist für mich ein Testament sinnvoll?
  • Wie errichte ich ein Testament?
  • Wie schütze ich meinen Ehegatten vor unliebsamen Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten?
  • Wer mich pflegt soll auch mehr erben.
  • Was tun, wenn der Nachlass überschuldet ist?
  • Wer ist pflichtteilsberechtigt und wie hoch ist der Pflichtteil?
  • Was ist beim Behindertentestament zu beachten?
  • Was sind Vorerbe, Nacherbe, Schlusserbe, Ersatzerbe?
  • Was ist ein Vermächtnis?
  • Wie kann ich erreichen, dass später mein Grab gepflegt wird?
  • Wie kann ich das Erbschaftssteuerfinanzamt umgehen?
  • Wie kann ich Streit unter den Miterben vermeiden?
  • Was ist ein Testamentsvollstrecker?

Allgemeines Zivilrecht

Das tägliche Leben bringt eine Vielzahl von Verträgen mit sich, und nicht immer entwickelt sich das Vertragsverhältnis so, wie Sie es sich vorgestellt haben. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag kann hier vor Überraschungen schützen, egal ob es sich um einen Mietvertrag oder einen Darlehensvertrag handelt. Jeder, der schon einmal gebaut hat, kann ein Lied davon singen, wie wichtig ein guter Vertrag ist.

Waren Sie schon einmal in einen Verkehsunfall verwickelt? Die Schadensregulierung kann mehr als nur zeitaufwändig sein, und nicht selten bleiben Sie doch auf einem Teil des Schadens sitzen.

Ein Schuldner zahlt Ihnen Ihr Geld nicht, wie kommen Sie zu Ihrem Recht? Wo gibt es noch Vollstreckungsmöglichkeiten?

Haften Eltern wirklich immer für ihre Kinder, ist es überhaupt ratsam, sich gegen alles zu versichern? Welche Versicherung deckt welches Risiko ab?

Leistungsspektrum

  • Ausführliche Beratung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Forderungsangelegenheiten
  • Überprüfung von Verträgen
  • Mängelhaftung und Schadensersatz
  • Unfallregulierung

Sozialhilferecht & Pflegeheimkosten

Wenn Eltern pflegebedürftig werden, reichen die Einkünfte aus Rente und der Pflegeversicherung oft nicht aus, um die hohen Pflegeheimkosten bezahlen zu können. Wenn auch das Vermögen – bis auf einen Schonbetrag von derzeit 5.000 €, bei Ehegatten folglich 10.000 € – aufgebraucht ist, übernimmt erst einmal der Staat die Kosten. Allerdings prüfen die zuständigen Sozialhilfeträger dann sehr genau, ob sie das Geld nicht bei den Kindern zurückholen können.

Kinder sind ihren Eltern grundsätzlich zum Elternunterhalt verpflichtet, wozu auch die fehlenden Heimkosten gehören. Sind die Kinder verheiratet und haben eigene Kinder, stehen den Ehegatten als auch den Kindern ebenfalls Unterhaltsansprüche zu. Kindes-, Ehegatten- & Elternunterhaltsansprüche stehen dann in Konkurrenz und sind zum Teil vorrangig und unterschiedlich zu berechnen.

Für die fehlenden Pflegeheimkosten der Eltern haften mehrere Kinder anteilig entsprechend ihrer jeweiligen Einkommens- & Vermögensverhältnisse.

Haben Eltern ihr Anwesen oder sonstiges Vermögen rechtzeitig an ihre Kinder – mit oder ohne Wohnrecht/Nießbrauch/Wart & Pflege – übertragen, steht dieses Vermögen nicht mehr für die Pflegeheimkosten zur Verfügung. Schenkungen können unter bestimmten Bedingungen vom Sozialhilfeträger wieder zurückgefordert werden.

Leistungsspektrum

  • Beratung, wie man sich den Forderungen des Sozialhilfeträgers gegenüber verhalten soll
  • Ausarbeitung konkreter Vereinbarungen, wie Vermögen vor dem Sozialhilfeträger gerettet werden kann
  • Was ist bei Übertragung des Familienheims mit Vereinbarung eines Wohnrechts/Nießbrauchs/Wart- & Pflegeleistungen zu beachten
  • überprüfung und Berechnung des Elternunterhalts
  • Vertretung bei Rückforderungsansprüchen wegen Schenkungen durch den Sozialhilfeträger

Betreuungsrecht

Viele Menschen machen sich keine Gedanken darüber, was alles zu regeln ist, wenn sie beispielsweise aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Wer entscheidet z.B. darüber, ob ein Pflegeheimplatz notwendig ist oder die Pflege soweit als möglich noch zuhause gewährleistet werden kann.

Rechnungen von Handwerkern und Ärzten als auch Versicherungsbeiträge sind zu begleichen. Abrechnungen mit der Pflege- und Krankenkasse sind durchzuführen. Wer darf und in welchem Umfang über Konten des Betroffenen verfügen.

Immer mehr Menschen lehnen die Intensivmedizin (sogenannte Apparatemedizin) ab und wollen „verlöschendes Leben“ nicht um jeden Preis verlängern.

Durch eine General- und/oder Vorsorgevollmacht zusammen mit einer Betreuungs- und/oder Patientenverfügung kann genau festgelegt werden, wer und in welchen Angelegenheiten für den Betroffenen handeln soll.

Leistungsspektrum

  • Individuelle Ausarbeitung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • Ausführliche Beratung alle Betreuungsangelegenheiten betreffend
  • Vertretung gegenüber Behörden, Banken und sonstigen Institutionen
  • überwachung der gesetzlichen Vorschriften bei bestehenden Betreuungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Tätigkeit des Betreuungsgerichtes
  • Wie kann eine Betreuung vermieden werden?

Ehe- & Familienrecht

Die Ehe als einzig normale und auf Lebenszeit angelegte allgemein akzeptierte Form war bei uns lange Zeit so gut wie unbestritten. Die Realität zeigt uns jedoch, dass mittlerweile jede 3. Ehe geschieden wird.

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht, dass eine Scheidung eine vorübergehende, geringfügige Umstellung im Leben eines Kindes sei, zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass „sogenannte Scheidungskinder“ oft über Jahrzehnte unter dieser Situation leiden und auch ein gestörtes Verhältnis zu ihren Eltern haben.

Durch Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen können nicht nur Spannungen im Verhältnis zu den Kindern vermieden, sondern auch die meisten sonstigen Probleme der Ehepartner in einer Ehekrise geregelt werden. Dadurch werden die Verfahren beschleunigt und nicht nur Geld gespart, sondern auch insbesondere die psychischen Belastungen so gering wie möglich gehalten.

Schwerpunkte der Trennungs- und Scheidungsvereinbarung bilden die Vermögensauseinandersetzung, die Auseinandersetzung von Ehewohnung und Hausrat, die Regelung des Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalts, die Regelung des Kinderunterhalts sowie das Sorge- und Umgangsrecht.

Leistungsspektrum

  • Vertretung bei Ehescheidungen und Folgesachen
  • Überprüfung und Berechnung von Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Ausarbeitung konkreter Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Beratung in Vermögensangelegenheiten
  • Individuelle Gestaltung und Überprüfung von Partnerschaftsverträgen
  • Berechnung Elternunterhalt im Zusammenhang mit Pflegekosten und Heimkosten

Erbrecht

In den nächsten 10 Jahren werden rund 10 Billionen Euro an Vermögenswerten in die Hände der nächsten Generation fliessen. Doch von den Erbschaften profitieren nicht nur die Erben, sondern auch der Fiskus.

Wer Wert darauf legt, dass sein Vermögen nach dem Tod in die richtigen Hände kommt und der Fiskus möglichst wenig kassiert, hat verschiedene Alternativen wie die Errichtung eines eigenhändigen oder öffentlichen Testamentes oder eines Erbvertrages.

Nur mittels Testament können – abweichend von der gesetzlichen Erbfolge – Regelungen getroffen werden, wer später einmal aus dem vorhandenen Vermögen mehr als nur seinen Pflichtteil bekommen soll bzw. wie der Nachlass aufzuteilen und/oder zu verwalten ist.

Der Erblasser kann auch festlegen, ob der Nachlass zunächst nur an den Ehepartner und erst später an die Kinder geht oder ob auch Dritte bedacht werden sollen.

Es mag oft viele Gründe geben, die Kinder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu beschenken. Doch Schenken kann auch für den Schenkenden zum Albtraum werden.

Leistungsspektrum

  • Individuelle Gestaltung und Überprüfung von Testamenten
  • Beratung, wie das Finanzamt enterbt werden kann
  • Ausarbeitung von Erbauseinandersetzungsverträgen
  • Vertretung bei Streitigkeiten unter Miterben
  • Haftungsbeschränkungen bei Überschuldung des Nachlasses
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist das Arbeitsrecht von der Rechtsprechung geprägt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in vielen Bereichen durch seine Urteile und Beschlüsse in die Gestaltung der Arbeitswelt eingegriffen, angefangen mit der gesetzlich beispielsweise nicht geregelten Abmahnung bis hin zum Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses. Das Arbeitsrecht erfordert daher neben der Beherrschung der Gesetze eine zuverlässige Kenntnis dieser Rechtsprechung.

Menschen & Paragrafen

In Zeiten zunehmender Spezialisierungen ist es für einzelne Anwälte immer schwieriger, alle Fachgebiete in gleicher Weise gut abzudecken. Auch wir haben uns dazu entschlossen, nicht alle Rechtsangelegenheiten zu vertreten. Wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten, und der ist, so meinen wir, in einer kleinen Kanzlei viel leichter zu wahren als in einer großen Firma.

Allerdings arbeiten wir mit mehreren örtlichen und auswärtigen Rechtsanwälten eng zusammen. Sollten Sie also ein Rechtsproblem auf einem anderen Gebiet als den von uns vertretenen haben, sind wir Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Kollegen oder einer geeigneten Kollegin gerne behilflich.